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EU-Mehrwertsteuer und Import – wir helfen Ihnen gerne weiter

Fragen zur Mehrwertsteuer beim Kauf eines Bootes? Hier finden Sie alle Antworten!

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EU-Mehrwertsteuer und Einfuhr

Fragen zur Mehrwertsteuer beim Kauf eines Bootes? Hier finden Sie alle Antworten!

Suchen Sie nach Antworten auf Fragen zur Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit dem Kauf eines Bootes? Sie sind nicht allein. Wir erhalten jeden Tag zahlreiche Anfragen zu den Mehrwertsteuerbestimmungen für Boote in europäischen Gewässern.

Die Situation ist seit dem Brexit noch komplizierter geworden, aber wir sind hier, um zu helfen.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mehrwertsteuer, die wir erhalten, sowie Einblicke in die EU-Steuerbehörden. Benötigen Sie unsere Hilfe bei der Erstellung Ihrer Mehrwertsteuererklärung für Ihre Yacht in der EU? Lassen Sie es uns einfach wissen!

EU-Mehrwertsteuer und Bootsimport

Benötigen Sie eine EU-Mehrwertsteuerbescheinigung für Ihre Yacht? Wir können bei EU-Bootsimporten behilflich sein

EU-Mehrwertsteuer und Bootsimport

Benötigen Sie eine EU-Mehrwertsteuerbescheinigung für Ihre Yacht? Wir können bei EU-Bootsimporten behilflich sein

Wenn Sie ein Boot außerhalb der Europäischen Union (EU) gekauft haben und es in ein EU-Land bringen möchten, müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen. Die gute Nachricht ist, dass die Mehrwertsteuer, die Sie einmal in einem EU-Land gezahlt haben, für alle EU-Länder gilt. Sie können Ihr Boot in allen EU-Gewässern frei benutzen, ohne erneut Mehrwertsteuer zu zahlen.

Wir vereinfachen das Mehrwertsteuerverfahren, indem wir Ihr Schiff über die Niederlande importieren. Für eine geringe Gebühr von nur 250,- Euro übernehmen wir die Kommunikation mit dem niederländischen Finanzamt, um Ihre offizielle EU-Mehrwertsteuer-Bescheinigung zu sichern.

Geben Sie einfach Ihre Bootsdaten an, und wir geben Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre EU-Mehrwertsteuer.

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Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer beim Bootskauf

1. Was bestimmt den Mehrwertsteuerstatus eines Schiffes?

Der Umsatzsteuerstatus hängt davon ab, ob die Umsatzsteuer nachweislich von einer Privatperson innerhalb der EU gezahlt wurde.

2. Kann ich die Mehrwertsteuer bei meinem Bootskauf vermeiden?

Als EU-Bürger ist die Umgehung der Mehrwertsteuer illegal und kann hohe Geldstrafen oder die Beschlagnahmung von Booten zur Folge haben.

3. Muss ich Mehrwertsteuer zahlen, wenn ich ein Boot mit BVI-Registrierung kaufe und EU-Bürger bin?

Ja, als EU-Bürger müssen Sie auf jedes innerhalb der EU gekaufte Boot Mehrwertsteuer zahlen. Die Flagge des Bootes hat keinen Einfluss auf die Mehrwertsteuerpflichten.

4. Kann ein britischer Staatsbürger unter der Flagge von Marshall/Delaware/BVI ein Boot ohne Mehrwertsteuer in britischen Gewässern nutzen, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen?

Nach dem Brexit gilt das Vereinigte Königreich nun als Drittland. Die Registrierungsflagge des Bootes ist nicht das Problem – es ist der Wohnsitz des Eigners. Um die Mehrwertsteuer zu vermeiden, muss der Eigentümer außerhalb der EU wohnen und das Boot muss außerhalb der EU registriert und genutzt werden.

5. Kann ein EU-Bürger ein Boot ohne Mehrwertsteuer in EU-Gewässern mit einer Nicht-EU-Flagge nutzen?

Nein. EU-Bürger müssen die EU-Mehrwertsteuervorschriften befolgen, unabhängig von der Flagge, unter der das Schiff registriert ist.

6. Welche Dokumente benötige ich zum Nachweis, dass ein Boot vom Vorbesitzer umsatzsteuerpflichtig ist?

Als Nachweis der Mehrwertsteuerzahlung dient die Rechnung des Verkäufers. Diese Rechnung muss den EU-Mehrwertsteuer-Rechnungsvorschriften entsprechen.

7. Kann ich ein Unternehmen außerhalb der EU gründen und mein Boot unter einer Nicht-EU-Flagge registrieren, um die Mehrwertsteuer zu vermeiden?

Nein. Dies stellt Steuerbetrug dar. Als in der EU ansässiger Steuerpflichtiger müssen Sie die EU-Steuervorschriften befolgen.

8. Was muss ich tun, um für mein Boot bei der Einfahrt in EU-Gewässer eine Mehrwertsteuerbefreiung zu erhalten?

Als EU-Bürger sind Sie nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Nicht-EU-Bürger haben möglicherweise Anspruch auf die vorübergehende Einfuhrregelung, die es einem Boot ermöglicht, bis zu 18 Monate in EU-Gewässern zu bleiben.

9. Wie lange kann ich in EU-Gewässern bleiben, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen?

Mit der vorübergehenden Zulassung können sich Nicht-EU-Bürger 18 Monate lang in EU-Gewässern aufhalten. Danach müssen Sie das Land verlassen und wieder einreisen, um den Zeitraum auf insgesamt bis zu 10 Jahre zu verlängern.

10. Wie kann ich den Mehrwertsteuerstatus eines Bootes überprüfen, das ich kaufen möchte?

Überprüfen Sie die Rechnung des Verkäufers, um die Zahlung der Mehrwertsteuer zu überprüfen. Wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist, sollte er eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder eine Margenrechnung ausstellen.

11. Sind Boote, die vor 1978 hergestellt wurden, von der Mehrwertsteuer befreit?

Nein. Boote, die vor dem 1. Januar 1985 in der EU gebaut oder genutzt wurden, gelten als umsatzsteuerpflichtig, bei größeren Änderungen ist jedoch ein Nachweis des Umsatzsteuerstatus erforderlich.

12. Welche Dokumente benötige ich an Bord, um die Zahlung der Mehrwertsteuer gegenüber den EU-Behörden nachzuweisen?

Bewahren Sie die Rechnung des Verkäufers und alle offiziellen Dokumente zum Nachweis der Mehrwertsteuerzahlung auf. In den Niederlanden ist diese bei der National Yachts Unit in Vlissingen erhältlich.

13. Gilt die Registrierung eines Bootes mit einer Nicht-EU-Flagge innerhalb der EU als Export?

Nein, die Registrierung hat keinen Einfluss auf den Steuerstatus. Unter Ausfuhr versteht man die physische Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der EU.

14. Muss ich auf ein in Kroatien gekauftes Boot Mehrwertsteuer zahlen, wenn ich es nicht in der EU nutzen möchte?

Wenn Sie das Boot außerhalb der EU exportieren, müssen Sie eine Ausfuhranmeldung abgeben, um die Mehrwertsteuer zu vermeiden. Wenn das Boot wieder in die EU eingeführt wird, unterliegt es der Einfuhrumsatzsteuer.

15. Kann ich eine Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten, wenn ich ein brandneues, mehrwertsteuerpflichtiges Boot kaufe und es aus der EU exportiere?

Nein, die Mehrwertsteuer ist für aus der EU exportierte Waren nicht erstattungsfähig. Für den Export bestimmte Boote sollten mit 0 % Mehrwertsteuer verkauft werden.

16. Gibt es eine Mehrwertsteuerrückerstattung für Gebrauchtboote beim Export aus der EU?

Nein, die für ein Gebrauchtboot gezahlte Mehrwertsteuer kann bei der Ausfuhr aus der EU nicht erstattet werden.

17. Wenn ich ein Boot mit Mehrwertsteuer von außerhalb der EU kaufe und es in der EU registriere, muss ich dann erneut Mehrwertsteuer zahlen?

Ja, beim Import eines Bootes in die EU müssen Mehrwertsteuer und Zölle gezahlt werden, auch wenn die Mehrwertsteuer außerhalb der EU gezahlt wurde.

18. Können EU-Behörden die Zahlung der Mehrwertsteuer überprüfen, wenn ich außerhalb meines Heimatlandes in EU-Gewässern reise?

Ja, die EU-Behörden können überprüfen, ob für Ihr Boot Mehrwertsteuer entrichtet wurde, und Sie müssen einen Nachweis vorlegen, z. B. eine Rechnung oder eine Mehrwertsteuererklärung.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer beim Bootskauf

Wenn Sie die Mehrwertsteuervorschriften verstehen und befolgen, können Sie das Segeln in EU-Gewässern ohne unerwartete Kosten genießen. Vergewissern Sie sich immer, dass Sie die notwendigen Dokumente haben, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu beweisen.

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